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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES
  1. Die Produktion von animierten Videos und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Designer (Adrian Heim) nicht ausdrücklich widerspricht.

  3. Werke sind vom Motion Designer hergestellte Videos, Animationen, Grafiken, Illustrationen und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

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2. URHEBERRECHT & NUTZUNGSRECHT
  1. Dem Designer steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Die vom Designer hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers oder den im Vertrag festgelegten Gebrauch bestimmt..

  3. Überträgt der Designer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Designer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über.

  5. Der Auftraggeber darf die Werke zu privaten und gewerblichen Zwecken nutzen.

  6. Der Designer ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  7. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Designer berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  8. Der Designer stellt ausnahmslos keine offenen Daten zur Verfügung. Als offene Daten gelten Projektdateien der Software After Effects, Illustrator, Photoshop, Cinema 4D usw. (.aep; -ai; .psd; .indd; .c4d; usw.). Es werden ausschließlich Endformate wie .mp4, -png, .tiff usw. Herausgegeben.

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3. VERGÜTUNG / HONORAR, EIGENTUMSVORBEHALT
  1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Renderfarmen etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. 

  2. Die Kosten des gewählten Werkes sind per Überweisung zu bezahlen. Sämtliche Nachbestellungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen - insbesondere Nachbestellungen - sind per Überweisung im Voraus zu zahlen. Der Designer stellt dem Kunden auf Wunsch Vorschaubilder zur Verfügung.  Die Aushändigung der bestellten Zusatzleistung erfolgt erst nach Geldeingang.

  3. Wesentliche Änderungen der nach Vertragsschluss vereinbarten Konzeption (Story, Storyboard, Script usw.) müssen zusätzlich vergütet werden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Erweiterung des Storyboards um Szenen, die einen Mehraufwand für den Designer bedeuten, Veränderungen der Storyline, die eine Änderung des Storyboards erfordern sowie nachträgliche Änderungen des im Vertrag festgelegten Formats.

  4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig. Sofern nichts abweichendes auf der Rechnung angegeben ist, gerät der Auftraggeber in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Designer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Designers bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

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4. HAFTUNG
  1. Der Designer verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Werke nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  2. Bei Reproduktionen und Nachbestellungen können sich (aufgrund neuer Software-Versionen, neuer Technologien usw.) Differenzen gegenüber der Vorlage oder den ursprünglichen Werken ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
     

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5. NUTZUNGSRECHTE
  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Werken nur die Nutzungsrechte. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

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6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Designer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorliegen (offene Daten, Grafiken, Illustrationen, Briefing, Sonderwünsche etc.). 

 

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7. NEBENPFLICHTEN
  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Designer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
     

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8. LEISTUNGSSTÖRUNG, KÜNDIGUNG
  1. Wird die für die Fertigstellung des Werkes vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Designer nicht zu vertreten hat (z.B: nachträgliche Änderungen an Script/Storyboard/Konzept), wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Designers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Hierbei wird ein Stundensatz von 65€ pro Stunde angesetzt.  Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Designer auch Schadenersatzansprüche geltend machen sowie außerordentlich kündigen. Das Nutzungsrecht an dem bis dahin erbrachten und vom Auftraggeber vergüteten Werk wird übertragen.

  2. Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Designer bestätigt worden sind. Der Designer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Ab einem Pauschalpreis von 3500,- € ist eine Anzahlung/Vorauszahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Erst nach Eingang der Vorauszahlung/Anzahlung beginnt der Designer mit der Anfertigung des Werkes. Die geschätzte Produktionsdauer beginnt am nach dem Eingang der Vorauszahlung folgendem Werktag.

  4. Im Falle einer Kündigung bedarf dies der Schriftform.

  5. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird pauschal eine Aufwandsentschädigung von 35,00 Euro fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Angebot etc.). 

  6. Durch eine Kündigung/ ein Widerruf des Vertrages durch den Auftraggeber ab 3 Tage nach Auftragserteilung (Annahme des Angebots in schriftlicher, sowie mündlicher Form gilt als Angebotsannahme) entsteht dem Auftragnehmer ein Vermögensschaden, der dem Auftraggeber in Höhe der Anzahlung in Rechnung gestellt wird. Die bereits geleistete Anzahlung wird demnach vom Designer einbehalten. Sollte die bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung geleistete Arbeit den Wert der Anzahlung übersteigen, so wird dem Auftraggeber die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt.

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9. DATENSCHUTZ
  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Designer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Detaillierte Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
     

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10. DIGITALE DesignerIE
  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Werke des Designers auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

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11. NACHBEARBEITUNG
  1. Die Bearbeitung von Werken des Designern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Designers.

  2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Designer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Werke zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Designern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
     

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12. NUTZUNG UND VERBREITUNG
  1. Die Verbreitung von Werken des Designers im Internet, in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber gestattet.

  2. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  3. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

  4. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Designers verändert werden.

  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Designer bestimmen.
     

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13. LIEFERZEITEN UND REKLAMATIONEN
  1. Hat der Auftraggeber dem Designer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt und Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Designer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Sämtliche Arbeiten werden von dem Designer mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Bei Nachbestellungen können sich Differenzen gegenüber der Vorlage oder der ursprünglichen Werke ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
     

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Designers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

  3. Durch die Annahme des Angebots (schriftlich oder mündlich) stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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