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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES
  1. Die Produktion von animierten Videos, Grafiken, Illustrationen und sonstigen Werken sowie die Erteilung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.

  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Designer (Adrian Heim) nicht ausdrücklich widerspricht.

  3. Als „Werke“ gelten alle vom Designer hergestellten kreativen Inhalte – gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium.

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2. URHEBERRECHT & NUTZUNGSRECHT
  1. Der Designer bleibt alleiniger Inhaber des Urheberrechts an den Werken gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

  2. Die hergestellten Werke sind grundsätzlich ausschließlich für den vertraglich festgelegten, eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden dem Auftraggeber lediglich einfache Nutzungsrechte übertragen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer separaten Vereinbarung.

  4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.

  5. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Werke sowohl privat als auch gewerblich zu nutzen.

  6. Ungeachtet der erteilten Nutzungsrechte darf der Designer die Werke zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken (z. B. auf der Webseite, in sozialen Medien) verwenden.

  7. Offene Quelldateien (z. B. .aep, .ai, .psd, .c4d) werden nicht herausgegeben; dem Auftraggeber werden ausschließlich Endformate (z. B. .mp4, .png) übermittelt.

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3. VERGÜTUNG / HONORAR, EIGENTUMSVORBEHALT
  1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Renderfarmen etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. 

  2. Die Kosten des gewählten Werkes sind per Überweisung zu bezahlen. Sämtliche Nachbestellungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen - insbesondere Nachbestellungen - sind per Überweisung im Voraus zu zahlen. Der Designer stellt dem Kunden auf Wunsch Vorschaubilder zur Verfügung.  Die Aushändigung der bestellten Zusatzleistung erfolgt erst nach Geldeingang.

  3. Wesentliche Änderungen der nach Vertragsschluss vereinbarten Konzeption (Story, Storyboard, Script usw.) müssen zusätzlich vergütet werden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Erweiterung des Storyboards um Szenen, die einen Mehraufwand für den Designer bedeuten, Veränderungen der Storyline, die eine Änderung des Storyboards erfordern sowie nachträgliche Änderungen des im Vertrag festgelegten Formats.

  4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig. Sofern nichts abweichendes auf der Rechnung angegeben ist, gerät der Auftraggeber in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Designer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Designers bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

4. HAFTUNG
  1. Der Designer verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Werke nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  2. Bei Reproduktionen und Nachbestellungen können sich (aufgrund neuer Software-Versionen, neuer Technologien usw.) Differenzen gegenüber der Vorlage oder den ursprünglichen Werken ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
     

5. NUTZUNGSRECHTE
  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Werken nur die Nutzungsrechte. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

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6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN UND NEBENPFLICHTEN DES KUNDEN
  1. Der Auftraggeber stellt dem Designer alle zur Auftragsausführung notwendigen Informationen, Vorlagen und Wünsche (z. B. Grafiken, Illustrationen, Briefing) rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle notwendigen Rechte (z. B. Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, Einwilligungen bei Personenbildnissen) zur Nutzung der übergebenen Vorlagen verfügt. Ersatzansprüche Dritter bei Verletzung dieser Pflichten trägt der Auftraggeber.

7. LEISTUNGSSTÖRUNG, KÜNDIGUNG
  1. Wird die für die Fertigstellung des Werkes vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Designer nicht zu vertreten hat (z.B: nachträgliche Änderungen an Script/Storyboard/Konzept), wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Designers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Hierbei wird ein Stundensatz von 85€ bis 120€ pro Stunde, je nach Projektart (2D oder 3D) angesetzt.  Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Designer auch Schadenersatzansprüche geltend machen sowie außerordentlich kündigen. Das Nutzungsrecht an dem bis dahin erbrachten und vom Auftraggeber vergüteten Werk wird übertragen.

  2. Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Designer bestätigt worden sind. Der Designer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Ab einem Pauschalpreis von 5.000,- € ist eine Anzahlung/Vorauszahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Erst nach Eingang der Vorauszahlung/Anzahlung beginnt der Designer mit der Anfertigung des Werkes. Die geschätzte Produktionsdauer beginnt am nach dem Eingang der Vorauszahlung folgendem Werktag.

  4. Im Falle einer Kündigung bedarf dies der Schriftform.

  5. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird pauschal eine Aufwandsentschädigung von 35,00 Euro fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Angebot etc.). 

  6. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Widerruft der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 35,00 € fällig. Erfolgt der Widerruf später, wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten oder – falls der Wert der erbrachten Leistung darüber liegt – anteilig in Rechnung gestellt.


 

8. DATENSCHUTZ
  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Designer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Detaillierte Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
     

9. DIGITALE VERVIELFÄLTIGUNG
  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Werke auf Datenträgern (sowohl digital als auch analog) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Designers.

  2. Sofern nicht ausdrücklich anders übertragen, beinhaltet die Übertragung der Nutzungsrechte nicht das Recht zur Speicherung oder Vervielfältigung der Werke.

  3. Der Urheberhinweis muss bei jeglicher Nutzung stets sichtbar bleiben.

10. NACHBEARBEITUNG
  1. Die Bearbeitung von Werken des Designern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Designers.

  2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Designer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Werke zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Designern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
     

11. NUTZUNG UND VERBREITUNG
  1. Die Verbreitung von Werken des Designers im Internet, in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber gestattet.

  2. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  3. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

  4. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Designers verändert werden.

  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Designer bestimmen.
     

12. LIEFERZEITEN UND REKLAMATIONEN
  1. Hat der Auftraggeber dem Designer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt und Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Designer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Sämtliche Arbeiten werden von dem Designer mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Bei Nachbestellungen können sich Differenzen gegenüber der Vorlage oder der ursprünglichen Werke ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
     

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Designers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

  3. Durch die Annahme des Angebots (schriftlich oder mündlich) stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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